Die Freie Deutsche Jugend
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- Kategorie: Jugendpolitik
- Veröffentlicht am Dienstag, 19. März 2019 11:15
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Die Freie deutsche Jugend (FDJ) - Mitglied im Weltbund der Demokratischen Jugend und im Internationalen Studentenbund
Aus der Geschichte der Freien Deutschen Jugend
Die erste Gründung fand in 1936 in Paris statt. Der Kommunistische Jugendverband Deutschlands (KJVD) , die Sozialistische Arbeiterjugend (SAJ) und der Sozialistische Jugendverband Deutschlands (SJVD) haben sich dort zusammengeschlossen. Trotz des Zusammenschlusses existierten die einzelnen Verbände weiter und jedes Mitglied hatte somit eine Doppelmitgliedschaft. Ab 1937 hatte der Verband ein eigene Zeitung: die Monatszeitschrift Freie Deutsche Jugend. Die Zeitung und revolutionäre Schriften wurden nach Deutschland eingeschmuggelt.
Zwei Drittel der männlichen FDJ Mitglieder kämpften in Spanien in den internationalen Brigaden.
Mit der Machtergreifung des Faschismus in Europa emigrierten viele FDJ-ler nach England. Dort lebten 1939 25.000 Jugendliche unter 25 Jahren aus Deutschland. Auf dem Sommercamp 1939 verwendete die FDJ erstmals ihre Symbolik die aufgehende Sonne auf blauer Fahne.
Ab 1943 konnten auch Emigranten in der britischen Armee dienen. 160 Mitglieder der FDJ meldeten sich freiwillig.
Der Vorsitzende der FDJ in England, Horst Brasch berichtete: … 1946 beschloss die FDJ in England auf der 6. Landeskonferenz sich der FDJ in Deutschland anzuschließen. 200 von ihnen gingen nach Deutschland, die meisten in die sowjetische Zone, zurück. Das zweite Drittel blieb in England und das letzte Drittel emigrierte in andere Staaten.
FDJ-Exilmitglieder gründeten in der sowjetischen Zone durch Zusammenschluss mit anderen Jugendverbänden antifaschistische Jugendausschüsse. Sie erhielten die voll kommende politische Freiheit einen zentralen, antifaschistischen Jugendverband zu gründen.
In den Westzonen war die antifaschistische Arbeit von Anfang an eingeschränkt bzw. verboten. In jeder der drei Westzone gab es unterschiedliche Bedingungen. 1945/46 wurden, wenn überhaupt, nur örtliche Verbände zugelassen. 1947 konnten die ersten Landesverbände gegründet werden. Die SPD wandte sich offen gegen die FDJ und forderte die Jugendlichen auf, nicht in Verbände einzutreten, in denen Kommunisten bzw. FDJ ler vertreten sind. Als Gegenpol gründete sie 1946 die FALKEN.
FDJ in Hamburg
Am29.11.1945 wurde die FDJ in Hamburg gegründet. In ihren Grundsätzen stand das Verbot der parteipolitischen Betätigung der Mitglieder. 1.200 Mitglieder.
FDJ in Schleswig – Holstein (Lübeck)
Ende 1945 gab es in Lübeck 13 FDJ – Gruppen. Da die FDJ nicht zugelassen wurde, gründeten die FDJ`ler die Gruppen „Neues Leben“, Lübecker Wandervogel“. Bis Oktober 1946 waren so 500 Jugendlich in der FDJ organisiert.
FDJ in der britischen Zone
Landesverbände wurden nicht zugelassen Aber 1947 gab es etwa 40.000 Mitglieder in den Westzonen, in NRW 23.000, in Dortmund allein 5.000.
FDJ in der amerikanischen Zone
In den Landesverbänden Hessen und Bayern gab es insgesamt 8.000 Mitglieder. In Baden-Württemberg wurde die FDJ 1946 von der amerikanischer Militärbehörde mit der Begründung eine FDJ gäbe es schon in der sowjetischen Zone, nicht zugelassen. 1948, nach langem Kampf gab es aber 3.400 Mitglieder.
In Hessen wurde der Landesverband am 14.02.1947 offiziell zugelassen. Ein halbes Jahr später hatte der Verband 4.000 Mitglieder, in 140 Gruppen.
In Frankfurt/Main gab es 13 FDJ Stadtgruppen.
Die FDJ in Westdeutschland kämpfte von Anfang an unter schwierigsten Bedingungen und an vorderster Front für die Einhaltung des Potsdamer Abkommens, gegen einen westdeutsche Separatstaat, und für einen zentralen gesamtdeutschen Jugendverband.
Im Frühjahr, am 11. Mai, 1953 waren 30.000 Friedenskämpfer nach Essen angereist. Brutal und mit Schusswaffeneinsatz sollte dies Demonstration aufgelöst werden. Ein Demonstrant wurde von hinten mit drei Kugeln in den Rücken erschossen, Philipp Müller, 21 Jahre alt. Er war seit 1948 Mitglied, Organisator und Kämpfer der FDJ. Seine Mörder wurden nie bestraft.
Philipp Müller war für die FDJ`ler in der DDR immer ein Held und Vorbild.
Im Zuge des sich immer stärker erweiternden Klassenkampfes wurde nach dem Verbot der KPD 1950 in der gesamten BRD Versammlungs- und Agitationsverbot für die FDJ verhängt. Die FDJ kämpfte trotz dieses Verbotes legal weiter. Somit erfolgte am 11. Juni 1952 das Verbot der FDJ.
Durch das sogenannte Blitzgesetz wurden in der BRD mehr als 250.000 Menschen Opfer von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Über 10.000 bekamen zum Teil mehrjährige Haftstrafen, unter ihnen auch führende Mitglieder der FDJ.
Die FDJ arbeitete geschwächt und illegal weiter. So wurden zum Beispiel bis März 1952 über 9 Millionen Unterschriften gegen die atomare Bewaffnung, für ein einheitliches Deutschland und gegen die Remilitarisierung gesammelt.
Das 1. Parlament der Freien Deutschen Jugend
Am 8. Juni 1946 um 09.00 Uhr trafen sich in Brandenburg die fortschrittlichsten Jugendlichen aus ganz Deutschland zum 1. Parlament. Sie reisten auf unterschiedlichste Weise an. Die Delegierten aus Sachsen und Berlin kamen mit dem Dampfer. Die meisten anderen der 633 Delegierten reisten mit der Bahn oder mit Sonderbussen an. Die sowjetischen Genossen sprachen den Teilnehmern ihr weitestgehendes Vertrauen aus. Sie forderten die gesamte Jugend auf: „alle Versuche der Spaltung in eure reihen zu tragen, Zwietracht und gegenseitiges Misstrauen zu säen, zu Nichte zu machen“. Das Grußwort der SED überbrachte der Genosse Otto Grotewohl. Auch Vertreter der CDU und der LDPD überbrachten Grußadressen.
Am Nachmittag trafen sich die Delegierten wieder in der Stadthalle. In der Hauptrede wurde über die Erfolge der bis dahin 250.000 Mitglieder zählenden Jugendorganisation berichtet. So z.B. über die Arbeit der „Jugendstoßbrigaden“ auf dem Lande, über Reparaturkolonnen, Patenschaften über Dörfer, das Pflügen der Felder in der Nachtschicht um die Frühjahrsbestellung vorzubereiten. Auch über die Gewinnung von Neulehrern aus ihren Reihen und der Arbeiterklasse war ein Thema. Es wurde auch gewürdigt, dass zum ersten Mal in der Geschichte die deutsche Jugend eigene Jugendheime und Erholungsheime besaß, vielfach in den ehemaligen Schlössern der Kriegsverbrecher und Großgrundbesitzer. Die „Grundrechte der jungen Generation“ sowie Grundsätze und Ziele des Jugendverbandes wurden beschlossen.
„Unter stürmischen minutenlangen Beifall“ wurde der 33 jährige Erich Honecker zum Vorsitzenden des Zentralrates der FDJ, des höchsten Gremiums zwischen den Parlamenten, gewählt.
Die im Mitgliedsbuch formulierten Ziele der FDJ in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands bis 1949 waren
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die Erhaltung der Einheit Deutschlands,
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die Gewinnung der deutschen Jugend für die großen Ideale der Freiheit, des Humanismus, einer kämpferischen Demokratie, des Völkerfriedens und der Völkerfreundschaft,
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die aktive Teilnahme aller Jugendlichen beim Wiederaufbau des Vaterlandes,
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die Schaffung eines neuen Deutschlands, das der Jugend das Mitbestimmungsrecht durch aktive Teilnahme an der Verwaltung des öffentlichen Lebens einräumt, und allen Jugendlichen ohne Unterschied ihrer Herkunft, des Vermögens und des Glaubens eine gute Berufsausbildung, Zutritt zu allen Bildungs- und Kulturstätten, gleiche Entlohnung für gleiche Arbeit, ausreichenden Urlaub und Erholung sichert,
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die Förderung von jugendlichem Zusammengehörigkeitsgefühl durch die Entwicklung aller Interessengebiete des Lebens; die Bildung von Arbeits- und Interessengemeinschaften sozialer, kultureller und sportlicher Art sowie Förderung des Jugendwanderns.
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Weitere Parlamente der FDJ:
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I. Parlament (8. bis 10. Juni 1946) in Brandenburg (Havel)
Teilnehmer: 633 Delegierte, 400 Gäste
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II. Parlament (23. bis 26. Juni 1947) in Meißen
Teilnehmer: 841 Delegierte
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III. Parlament (1. bis 5. Juni 1949) in Leipzig
Teilnehmer: 1977 Delegierte
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IV. Parlament (27. bis 30. Mai 1952) in Leipzig
Teilnehmer: 2539 Delegierte
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V. Parlament (25. bis 27. Mai 1955) in Erfurt
Teilnehmer: 1388 Delegierte, 659 Gäste
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VI. Parlament (12. bis 15. Mai 1959) in Rostock
Teilnehmer: 1833 Delegierte
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VII. Parlament (28. Mai bis 1. Juni 1963) in Berlin
Teilnehmer: 2004 Delegierte
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VIII. Parlament (10. bis 13. Mai 1967) in Karl-Marx-Stadt, heute Chemnitz
Teilnehmer: 2436 Delegierte, 311 Gäste
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IX. Parlament (25. bis 29. Mai 1971) in Berlin
Teilnehmer: 2330 Delegierte, 401 Gäste
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X. Parlament (1. bis 5. Juni 1976) in Berlin
Teilnehmer: 3056 Delegierte, 470 Gäste
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XI. Parlament (6. bis 8. Juni 1981) in Berlin
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XII. Parlament (21. bis 24. Mai 1985) in Berlin, letztes FDJ-Parlament
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37 Abgeordnete in der Volkskammer der DDR waren Mitglieder der FDJ, unter ihnen mehrere bekannte Leistungssportler.
Die FDJ war der Träger der Jugendarbeit in der DDR. Dazu gehörten Freizeitangebote und Jugendklubs, Urlaubsreisen für junge Leute über ihre Reiseagentur Jugendtourist und zahlreiche Jugendhotels, und auch Auslandsreisen.
Der FDJ betreute und leitete diePionierorganisation „Ernst Thälmann“. In jeder größeren Stadt gab es ein Pionierhaus, in dem vielfältige Arbeitsgemeinschaften angeboten wurden. Darüber hinaus gab es Pionierferienlager, Expertenlager und Stationen Junge Naturforscher und Techniker. Zentrales Pionierlager war die Pionierrepublik Wilhelm am Werbellinsee bei Berlin, wo tausende Kinder aus der ganzen Welt ihre Ferien verbrachten.
Ein Beispiel der FDJ-Initiative:
Max braucht Wasser! – die erste zentrale FDJ – Initiative in der DDR
Am 1. Juli 1948 wurde die Maxhütte Unterwellenborn ein Volkseigener Betrieb (VEB Bergbau- und Hüttenkombinat Maxhütte). In den Wintermonaten 1948/49 folgten ca. 2.700 Jugendliche dem Aufruf der FDJ zu einem zu einem zentralen Jugendobjekt. Eine fünf Kilometer lange Fernwasserleitung von der Saale zum Werk sollte innerhalb von drei innerhalb von drei Monaten entstehen. Das Kühlwasser wurde dringend für die Produktion benötigt. Nach heutiger Lesart (Wikipedia) liest sich das so: Da die Arbeitskräfte aufgrund des Mangels an Arbeitsgeräten nicht ausreichten, wurden zusätzlich hunderte Schüler aus den umliegenden Orten als Aufbauhelfer verpflichtet.
Wie haben das die „Aufbauhelfer“ gesehen? Ehemalige berichten:
Schülerinnen und Schüler der zwölften Klassen folgten dem Ruf „Max braucht Wasser“ und nahmen kurz vor den Prüfungen zum Abitur zwei Wochen lang am Bau der Wasserleitung in Unterwellenborn teil.
Anfang 1949 rief die Freie Deutsche Jugend (FDJ) unter der Losung „Max braucht Wasser!" zu freiwilligen Arbeitseinsätzen auf. Ziel war, in kurzer Zeit von der Saale zur Maxhütte Unterwellenborn eine Brauchwasserleitung zu bauen, damit der vierte Hochofen in Betrieb genommen werden konnte. Roheisen wurde dringend gebraucht, weil durch die Teilung Deutschlands alle übrigen Hochöfen zur Roheisengewinnung in westdeutschen Gebieten standen. Der Aufruf richtete sich vor allem an Studenten und wurde von einem Arbeitsstab der FDJ an der Leipziger Universität organisiert und koordiniert.
Als der Aufruf in den Zeitungen erschien, entstand bei einigen Schülern unserer Klasse 12 b die Idee, an diesem Arbeitseinsatz teilzunehmen. Der Sprecher unserer Klasse, Lothar Kny, und der unserer Parallelklasse 12 a, Jürgen Teller, trugen gemeinsam mit dem FDJ-Sekretär Karl Seidel dem Direktor Walter Pirrenz unseren Wunsch vor. Sie erreichten aber keine Zustimmung. Die Bedenken des Direktors betrafen die bevorstehenden Prüfungen zum Abitur und die Tatsache, dass wir nichts über die Bedingungen und näheren Umstände des Einsatzes wussten.
Unsere Klasse hat daraufhin unseren Klassensprecher ohne Wissen der Schulleitung nach Leipzig geschickt, um alles zu erkunden. Das Ergebnis war positiv: Auch wir Oberschüler der 12. Klasse waren willkommen. Nun brachten wir unseren Vorschlag in der Mitgliederversammlung der SED vor. Hier muss eingefügt werden, dass zu dieser Zeit mehrere Schüler unserer Klasse Mitglieder der SED waren. Auch einige Lehrer und der Direktor waren Genossen der SED. Aber die Schüler waren in der Überzahl. Damals gab es infolge der Vereinigung von SPD und KPD zwei gleichberechtigte Vorsitzende der Grundorganisation, jeweils einen von der SPD und einen von der KPD.
In der Mitgliederversammlung, in der wir unseren Antrag über den Arbeitseinsatz in Unterwellenborn einbrachten, hatte der ehemalige SPD-Genosse Assmann, unser Lateinlehrer, die Versammlungsleitung. Das Prozedere war das der ehemaligen SPD: Antragstellung - wer spricht dafür? - wer spricht dagegen? - Abstimmung. Wir stellten unseren Antrag. Nach kurzer Diskussion die Abstimmung. Sie ergab eine klare Mehrheit für die Teilnahme unserer Klassen am Arbeitseinsatz. Natürlich beteiligten sich nicht alle Schüler. Und es waren auch nicht nur Partei- und FDJ-Mitglieder. Einige Schüler waren krank oder fühlten sich körperlich nicht in der Lage, diese schwere Arbeit zu leisten. Andere waren durch Proben zu Theateraufführungen zum Goethe-Jahr unabkömmlich. Es wurde kein Druck ausgeübt, weder für noch gegen die Teilnahme.
Ich erinnere mich, dass von den damals zwei Schülerinnen und 15 Schülern der 12b folgende elf teilnahmen: Käte Wagner, Margarethe Skarke, Lothar Kny, Gotthard Nitzsche, Siegfried Oette, Horst Schopka, Karl Seidel, Eberhard Starke, Peter Streit, Dieter Uhlig und Peter Vogel. Aus der 12a schlossen sich von neun Schülerinnen und 10 Schülern fünf an: Eva-Maria Hausmann, Christine Rosenberger, Helga Wiedemann, Joachim Schnurpfeil und Jürgen Teller.
Am 13. März fuhren wir zunächst mit dem Personenzug nach Leipzig und von dort gemeinsam mit Studenten der Leipziger Uni per Sonderzug bis Saalfeld. Vor Ort wurden wir zusammen mit Studenten in Brigaden eingeteilt. Der Brigadier und dessen Stellvertreter waren stets Studenten. In meiner Brigade waren es Studenten der philosophischen Fakultät. In einer anderen Brigade, zu der sechs Schülerinnen und Schüler unserer Klasse gehörten waren es Studenten der Fachrichtungen Pharmazie und Gesellschaftswissenschaften.
Untergebracht waren wir in Güterwagen, die auf einem Gleis im Gelände der Maxhütte standen. Sie waren mit Doppelstockbetten und einem Kanonenofen ausgestattet. Wir erhielten Arbeitskleidung, insbesondere Wattejacken, zuerst Holzlatschen und ab drittem Tag Gummistiefel. Die Brigaden wurden zu verschiedenen Arbeiten eingesetzt. Wir entluden Sand und Zement aus ankommenden Waggons und beluden LKW die zu den Baustellen fuhren. Es gab eine Zeitvorgabe, und wir wetteiferten, die Zeitvorgabe zu erreichen. Noch schwerer waren die Schachtarbeiten im Rohrgraben am „Roten Berg". Der Boden war hart, teilweise Hackfelsen. Auch die Schachtarbeiten am Einlauf des Saalewassers verlangten größte Anstrengungen. Uns allen fiel die Arbeit sehr schwer. Wir waren schlecht ernährt und derart harte körperliche Arbeit nicht gewöhnt. Dazu kam das kalte Wetter, zwar kein Frost, aber gelegentlich Schneeschauer. Trotzdem waren unsere Stimmung und die gegenseitige Hilfsbereitschaft gut. Die Essenversorgung war nicht üppig. Wir erhielten Kochgeschirre zum Essenempfang und standen an der Essenausgabe Schlange. Kräutertee gab es aus einem riesigen Kessel.
Auf dem Weg zum Essenempfang und auch zu manchen Arbeitsplätzen kamen wir durch das Werk. Wir konnten beobachten, wie der Hochofen abgestochen wurde und wie der Kran den glutflüssigen Stahl von den Stahlöfen in riesigen Behältern über unsere Köpfe zu den im Boden eingelassenen Formen transportierte. Wir erlebten täglich diese konzentrierte, schwere Arbeit und waren sehr beeindruckt.Bei Erdarbeiten am Steilhang, wo später die großen Wasserrohre verlegt wurden, hatte Joachim Schnürpfeil einen Unfall. Er arbeitete mit der Spitzhacke und verletzte sich derartig am Fuß, dass er eine tiefe, blutende Schnittwunde davon trug. In der medizinischen Einrichtung der Maxhütte wurde er umgehend versorgt. Sein Fuß bekam einen großen Gipsverband, so dass er sich nur noch mit zwei Krücken bewegen konnte. Gotthard Nitzsche bekam den Auftrag, Joachim nach Hause zu begleiten. Nachdem er den verletzten Joachim dort bei den Eltern abgeliefert hatte, fuhr er in die Schule, um einen kurzen Bericht über unseren Einsatz zu geben und zu erklären, warum er plötzlich in Döbeln war. Durch ihren Mann, unseren Direktor, erfuhr Frau Kreisschulrätin Pirrenz davon und nutzte sofort die Gelegenheit, Gotthard zu der an diesem Tag stattfindenden Kreisleitungssitzung der SED mitzunehmen. Dort berichtete Gotthard als Teilnehmer der Aktion „Max braucht Wasser" den versammelten Genossen von unseren Erlebnissen. Voller Interesse und mit großem Wohlwollen wurden seine Worte aufgenommen.
Am 26. März fand in Saalfeld die Abschlussfeier für unsere Einsatzgruppen statt. Es sprach Hasso Grabner, damals Hauptdirektor der VESTA (Vereinigung volkseigener Stahlwerke), später ein bekannter Schriftsteller. Kurt Barthel, der unter dem Namen Kuba als Dichter der Max-Hütte von sich reden machte, rezitierte.
Am nächsten Tag fuhren wir nach Hause und zwar bis Leipzig wieder mit einem Sonderzug, dann weiter nach Döbeln. Am 1. April 1949 wurde die 6 km lange Wasserleitung nach einer Bauzeit von nur 90 Tagen eingeweiht. Im Sommer 1949 fand in der Kongresshalle Leipzig eine große Abschlussfeier mit dem Tanzorchester Kurt Henkels statt. Dort wurden besonders aktive Teilnehmer mit Bezugsscheinen prämiert. Daran konnten nicht alle von uns teilnehmen. Viele hatten inzwischen Döbeln verlassen, weil sie ins Berufsleben eingestiegen waren oder ein Studium begonnen hatten.
Dass diese Zeit intensiver Erlebnisse bei uns bleibende Erinnerungen hinterlassen hat, kann man daran erkennen, dass wir nach nunmehr 60 Jahren noch so viele Details im Gedächtnis gespeichert haben.
Ihre Erinnerungen schrieben auf:
Dr. Christine Hoffmeister, geb. Rosenberger
Gotthard Nitzsche
Dr. Peter Streit
im Herbst 2009
(Der Bericht wurde im Internet durch die o.g. veröffentlicht und von uns übernommen.)
Zum Verbot der FDJ
Die FDJ bereitete in Westdeutschland eine Volksbefragung gegen die Wiederbewaffnung vor. Für eine solche Initiative erhoffte sie sich große Zustimmung aufgrund des weit verbreiteten Antimilitarismus in der westdeutschen Jugend in den ersten Nachkriegsjahren.
Am 24. April 1951 verbot die Bundesregierung durch Beschluss die Volksbefragung als verfassungswidrig:
„1. Die von der SED, dem Gewalthaber der Sowjetzone, betriebene Volksbefragung ‚gegen Remilitarisierung und für Friedensschluß im Jahre 1951‘ ist dazu bestimmt, unter Verschleierung der verfassungsfeindlichen Ziele die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu untergraben. Die Durchführung der Aktion stellt einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes dar.
2. Die Vereinigungen, die diese Aktion durchführen, insbesondere die dazu errichteten Ausschüsse sowie die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN), die Freie Deutsche Jugend (FDJ), der Gesamtdeutsche Arbeitskreis für Land- und Forstwirtschaft und das Deutsche Arbeiterkomitee richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und sind daher durch Art. 9 Abs. 2 GG kraft Gesetzes verboten.
3. Die Landesregierungen werden gemäß § 5 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes vom 27. September 1950 (BGBl, S. 682) ersucht, jede Betätigung solcher Vereinigungen für die Volksbefragung zu unterbinden.“
Dem Verbot der Volksbefragung folgte am gleichen Tag das Verbot der FDJ in Nordrhein -Westfalen . Am 26. Juni 1951 wurde dann durch Beschluss der Bundesregierung die FDJ in Westdeutschland in der gesamten Bundesrepublik gemäß Art. 9 Abs. 2 GG verboten.
Im Zuge des sich immer stärker erweiternden Klassenkampfes wurde nach dem Verbot der KPD 1950 in der gesamten BRD Versammlungs- und Agitationsverbot für die FDJ verhängt. Die FDJ kämpfte trotz dieses Verbotes legal weiter. Somit erfolgte am 11. Juni 1952 das Verbot der FDJ.
Durch das sogenannte Blitzgesetz wurden in der BRD mehr als 250.000 Menschen Opfer von staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren. Über 10.000 bekamen zum Teil mehrjährige Haftstrafen, unter ihnen auch führende Mitglieder der FDJ. Der Vorsitzende der (zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig) verbotenen FDJ in Westdeutschland Josef Angenfort (KPD) wurde 1953 wegen Hochverrats angeklagt und zu einer fünfjährigen Zuchthausstrafe verurteilt.
Die FDJ arbeitete geschwächt und illegal weiter. So wurden zum Beispiel bis März 1952 über 9 Millionen Unterschriften gegen die atomare Bewaffnung, für ein einheitliches Deutschland und gegen die Remilitarisierung gesammelt.
Mit Urteil vom 16. Juli 1954 stellte das Bundesverwaltungsgericht unanfechtbar fest, dass die FDJ in Westdeutschland verboten ist. Damit wurde das wegen der „Verfassungswidrigkeit“ und der Zielsetzung der FDJ in Westdeutschland gemäß Artikel 9 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 129a StGB ausgesprochene Verbot rechtskräftig. So fällt seither die öffentliche Verwendung von Abzeichen der FDJ in Westdeutschland als das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter das Verbot des § 86a Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Nr. 2 StGB und kann mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.
Das Verbot besteht auch nach 1990 weiter, bezieht sich aber nach Auffassung des Innenministeriums ausschließlich auf die eigenständige Organisation FDJ in Westdeutschland. Die Abzeichen der FDJ in Westdeutschland und der FDJ sehen jedoch "gleich" aus, ein Unterschied besteht nicht.
Ende November 1989 wurde auf der 13. Tagung des Zentralrats der FDJ die bisherige, von Eberhard Aurich geleitete FDJ-Führung abgesetzt. Auf dem Ende Januar 1990 in der Stahlhalle in Brandenburg an der Havel abgehaltenen XIII. Parlament, der von Kundgebungen der Jugendgruppe des Neues Forum begleitet wurde, gab sich die FDJ eine neue Satzung, in der sie sich als „linker Verband“ definierte, der für eine eigenständige DDR als „sozialistische Alternative auf deutschem Boden“ eintrete und nicht länger „Helfer und Kampfreserve der Partei“ (SED) sei.
Nach der Konterrevolution wurde das Vermögen der FDJ unter die Verwaltung der Treuhandanstalt gestellt. Jugendclubs und Ferienanlagen wurden an andere Träger übergeben, geschlossen oder verkauft. Zusätzlich sollte die FDJ nach den gesetzlichen Vorgaben Steuern auf die Zinserträge des durch die Treuhand verwalteten Vermögens (ca. 300.000 DM) zahlen. Schließlich wurde ein Vergleich geschlossen.
1990 erkannte die Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) die FDJ nicht mehr als ihren Jugendverband an. Nach der Konterrevolution in der DDR sank von November 1989 bis November 1990 die Mitgliederzahl von 2,3 Millionen auf 22.000, Mitte 1991 auf 7000 und 1994 auf maximal 300, 2003 auf ca. 150. Die etwa 7.500 hauptamtlichen Mitarbeiter (1989) wurden bis Ende 1991 abgebaut.