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Erklärung zur Überführung der MfS-Akten in das Bundesarchiv

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Auf Beschluss des Bundestages wird am 17. Juni 2021 das „Stasi-Unterlagen-Archiv“ als eigenständiger Teil in das Bundesarchiv überführt. Das Amt des "Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik ( BStU )" wird zum Amt des oder der "Beauftragten für die Opfer der SED-Diktatur“ beim Deutschen Bundestag "aufgewertet"...

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